Empfehlen und Provision erhalten.
Kennen Sie Tierhalter, die einen guten Schutz verdienen? Jede Empfehlung, die Sie aussprechen, kann bares Geld wert sein. Keine Lizenz nötig. Keine Beratung. Nur Kontaktdaten weitergeben, den Rest erledigen wir. Je mehr Sie empfehlen, desto mehr verdienen Sie.
Jetzt registrieren & Empfehlungen eingebenKeine Lizenz erforderlich · Tippgeber beraten nicht · DSGVO-konform
Beispiel: Wenn Sie 5 Freunde empfehlen und 3 davon eine TKV abschließen, erhalten Sie 120 €, ohne einen einzigen Beratungsaufwand.
Ihre Provision je Abschluss
Provision wird nach schriftlicher Antragsannahme durch den Versicherer ausgezahlt. Auszahlung per Überweisung.
In 3 Schritten zur Provision.
Als Tippgeber geben Sie nur Kontaktdaten weiter, keine Beratung, keine Lizenz erforderlich.
Empfehlen Sie jemanden
Füllen Sie das Formular aus und geben Sie die Kontaktdaten der Tierhalter ein, die Sie empfehlen möchten. Sie können beliebig viele Personen in einem Datensatz angeben.
Wir übernehmen die Beratung
Pfotenschutz kontaktiert die empfohlene Person und führt die Beratung vollständig durch. Sie sind nicht involviert und müssen nichts weiter tun.
Sie erhalten Ihre Provision
Nach erfolgreichem Abschluss und Antragsannahme durch den Versicherer überweisen wir Ihre Pauschalprovision auf das von Ihnen angegebene Konto.
Jetzt registrieren und Empfehlungen eingeben.
Füllen Sie das Formular aus, geben Sie so viele Personen an wie Sie möchten, und laden Sie sich Ihre rechtssichere Tippgebervereinbarung direkt als PDF herunter.
Abschnitt 2, Empfohlene Personen
Sie können beliebig viele Personen angeben. Bitte nur Personen eintragen, die der Weitergabe ihrer Kontaktdaten zugestimmt haben.
Abschnitt 3, Tippgebervereinbarung & Einwilligung
Tippgebervereinbarung
zwischen FinVital / Pfotenschutz Vorsorge, Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO, An der Alster 6, 20099 Hamburg (nachfolgend „Auftraggeber") und dem nachfolgend bezeichneten Tippgeber (nachfolgend „Tippgeber").
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Der Tippgeber benennt dem Auftraggeber Personen, die Interesse an Versicherungsprodukten haben könnten (nachfolgend „Interessenten"). Der Tippgeber übermittelt ausschließlich Name und Kontaktdaten der Interessenten.
(2) Der Tippgeber führt keine Versicherungsvermittlung durch, gibt keine Produktempfehlungen oder Beratungsleistungen und nimmt keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss. Die vollständige Beratung und Vermittlung erfolgt ausschließlich durch den lizenzierten Auftraggeber.
(3) Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Handelsvertretung und keine sonstige dauerhafte Verpflichtung.
§ 2 Provision
(1) Der Tippgeber erhält für jeden Interessenten, der auf seine Empfehlung hin einen Versicherungsvertrag abschließt und dieser vom Versicherer angenommen wird, folgende Pauschalprovision:
- Tierkrankenversicherung (TKV): 40,00 €
- Tier-OP-Versicherung: 25,00 €
- Tierhalterhaftpflicht: 10,00 €
- Kombischutz (2 oder mehr Produkte): zusätzliche Bonusprovision von 15,00 €
(2) Die Provision wird erst nach schriftlicher Vertragsannahme durch den Versicherer und Zahlung der ersten Prämie fällig. Auszahlung erfolgt binnen 14 Werktagen nach Fälligkeit per Banküberweisung.
(3) Provisionen unter 100,00 € werden gesammelt und quartalsweise ausgezahlt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Im Falle einer Stornierung des Vertrages innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss ist der Tippgeber zur anteiligen Rückzahlung der Provision verpflichtet.
§ 3 DSGVO & Datenschutz
(1) Der Tippgeber versichert, dass er die Einwilligung jedes benannten Interessenten zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an Pfotenschutz Vorsorge eingeholt hat, oder dass die Weitergabe auf einem anderen rechtmäßigen Grund nach Art. 6 DSGVO basiert.
(2) Der Tippgeber stellt sicher, dass die benannten Personen über die Weitergabe informiert wurden und ihnen ein Widerspruchsrecht bekannt ist.
(3) Der Auftraggeber verwendet die übermittelten Daten ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Beratung. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.
(4) Der Tippgeber hat als betroffene Person ebenfalls das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten. Kontakt: info@pfotenschutz.online
§ 4 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht.
§ 5 Laufzeit & Kündigung
Diese Vereinbarung gilt für jede einzelne Empfehlung und endet automatisch mit Auszahlung der fälligen Provision oder nach 12 Monaten ohne Vertragsabschluss. Eine Kündigung ist jederzeit schriftlich möglich.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
✅ Fast fertig, 2 letzte Schritte!
Schritt 1: PDF wurde heruntergeladen
Ihre Tippgebervereinbarung als PDF ist in Ihrem Download-Ordner. Bitte speichern Sie diese. Sie enthält alle Details inkl. Datum als Nachweis.
Schritt 2: E-Mail wird geöffnet
Ihr E-Mail-Programm öffnet sich automatisch mit allen Daten vorausgefüllt. Bitte absenden, dann erhalten Sie eine manuelle Bestätigung von uns.
Fragen? +49 15678 386998 · WhatsApp
Häufige Fragen zum Tippgeber-Programm
Brauche ich eine Zulassung oder Lizenz?
Nein. Als Tippgeber übermitteln Sie ausschließlich Kontaktdaten von Interessenten, Sie beraten nicht, empfehlen keine Produkte und sind nicht am Vermittlungsprozess beteiligt. Dafür ist keine Zulassung nach § 34d GewO erforderlich.
Was darf ich als Tippgeber sagen, was nicht?
Erlaubt: „Ich kann dir jemanden empfehlen, der sich gut mit Tierversicherungen auskennt." oder „Melde dich mal bei denen, die haben mir geholfen."
Nicht erlaubt: Konkrete Produktempfehlungen, Tarife nennen, Vor- und Nachteile erklären oder Vertragsabschlüsse initiieren. Das ist Beratung und erfordert eine Lizenz.
Wie und wann bekomme ich meine Provision?
Die Provision wird nach schriftlicher Antragsannahme durch den Versicherer und Zahlung der ersten Prämie fällig. Auszahlung erfolgt per Überweisung auf Ihr angegebenes Konto binnen 14 Werktagen. Beträge unter 100 € werden quartalsweise gesammelt ausgezahlt.
Was ist mit der DSGVO, darf ich einfach Namen weitergeben?
Nur mit Einwilligung der betroffenen Person. Fragen Sie die empfohlene Person kurz: „Darf ich deine Nummer weitergeben, damit die sich bei dir melden?" Das reicht als Einwilligung. Ohne Einwilligung dürfen keine Kontaktdaten weitergegeben werden.
Muss ich die Provision versteuern?
Gelegentliche Tippgebervergütungen bis 256 € im Jahr können als sonstige Einkünfte steuerfrei sein (§ 22 EStG, Freigrenze). Darüber hinaus sind sie steuerpflichtig. Bitte fragen Sie bei Ihrem Steuerberater nach, da dies von Ihrer individuellen Situation abhängt.